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Wohnungssuche für Bundeswehrangehörige
Wir unterstützen Sie gerne

Wohnungssuche für Bundeswehrangehörige


Ich freue mich, dass Sie Ihre Wohnungs­suche mit Immobilien Ewald GbR durch­führen wollen. Vorab möchte ich Ihnen einige Informa­tionen zu meiner Person geben. Ich war 30 Jahre Soldat und bin nach dem Reform­begleit­gesetz mit 50 Jahren in Pension gegangen. Da ich mich für den Ruhe­stand noch zu jung fühle, habe ich als Fern­studium eine Aus­bildung zum Immo­bilien­makler absol­viert und mich nach meiner Pensio­nierung Selbständig gemacht. Ich betreue jetzt bis zu max. 4 Angehörige der Bundes­wehr, die in naher Zukunft nach Berlin aus dienst­lichen Gründen ziehen werden. Mehr als 4 Personen gleich­zeitig betreue ich nicht, weil sonst aus meiner Sicht die Indivi­dualität fehlt. 


Senden sie mir bitte Ihre Email-Adresse und Sie erhalten alle wichtigen Informa­tionen zu Makler­vertrag und Bewerbungsunterlagen

Bitte beachten Sie

Nach dem seit dem 01.06.2015 geltenden Besteller­prinzip darf ein Wohnungs­vermietungs­makler nur noch dann Provision vom Wohnungs­suchenden verlangen, wenn er:

  • ausschließ­lich für den Wohnungssuchenden tätig ist
  • die zu suchende Wohnung dem Makler bisher nicht bekannt war und
  • ein Mietvertrag zustande kommt.